AGB

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der Auftragnehmerin Karin Dangl (nachfolgend „Beraterin“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten meine, dem Kunden bekannt gegebenen AGB.
Der Kunde stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den AGB darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.

Falls bei den aufscheinenden Website-Skizzen Ähnlichkeiten zu tatsächlichen Gebilden auftreten sollten, sind diese rein zufälliger Natur.

Vertragserfüllungshandlungen meinerseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von meinen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

1.Allgemeines

Die Beraterin führt folgende Dienstleistungen durch:

  • Ordnungsberatung und Ordnungscoaching
  • Onlinecoaching
  • Hilfestellung beim praktischen Aussortieren, Aufräumen, neu Organisieren und Entsorgen von Gegenständen.
  • Aktives Mithelfen bei oben genannten Aktionen durch ausräumen, falten, verstauen.
  • Hilfestellung und auf Wunsch Besorgung benötigter Hilfsmittel wie Boxen, Kisten, etc… die Kosten für die Gegenstände muss der Kunde selbst tragen. Der Kunde muss der Beraterin die Arbeitskosten für die Besorgung dieser Gegenstände angemessen nach Aufwand bezahlen. Höhe oder Spannbreite des Preises der Hilfsmittel werden vorher mit dem Kunden abgestimmt und besprochen.

2. Eigentum

Im Bezug auf Sichten, Sortieren und Organisieren von Gegenständen bleiben alle Gegenstände im Eigentum des Kunden. Die Beraterin erkennt Gegenstände als alleiniges Eigentum des Kunden an. Die Entscheidung des Aussortierens, Spendens, Entsorgens, Verkaufens oder Behaltend obliegt dem Kunden. Die Beraterin wird dem Kunden in der Auswahl beraten, wird aber die Verantwortung für seine Entscheidung und deren Konsequenz nicht übernehmen.

3. Ort der Leistungserbringung

Soweit nicht anders vereinbart, wird die Leistung vor Ort beim Kunden erfüllt. Beim Onlinecoaching befindet sich der Kunde und die Beraterin nicht am gleichen Ort.

4. Kosten & Zahlung

Die Zahlung hat nach Rechnungslegung sofort zu erfolgen, sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein. Ich bin ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.

5. Entsorgung

Die Entsorgung übernimmt der Kunde selbst. Gegen Bezahlung einer Gebühr von € 40,- übernimmt die Beraterin den Abtransport von bis zu einer PKW Ladung voll mit Gegenständen. Sie werden in ihrem PKW mitgenommen, und bei entsprechenden Stellen abgegeben.

6. Fahrtkosten & Parkgebühren

Die Fahrtkosten werden mit € 0,42 pro Kilometer netto berechnet. Als Grundlage gilt der laut Google Maps schnellste Weg mit dem PKW zwischen Firmensitz: Krottenbachstraße 106/9/9, 1190 Wien, und dem Einsatzort. Sollten Parkgebühren für die Beraterin entstehen, sind diese vom Kunden zu bezahlen.

Für Einsatzorte mit einer Entfernung über 30 km vom Firmensitz, gilt eine Mindesteinsatzdauer von 3 Stunden pro Einsatz.

7. Arbeitsaufwand

Der zu erwartende Arbeitsaufwand wird beim Erstgespräch festgelegt. Die Dauer des Aufwands kann aber durch den Prozess selbst ausgedehnt werden. Dies muss von der Beraterin und dem Kunden währenddessen neu geschätzt werden, gemeinsam mündlich durchgesprochen und zugestimmt werden.

8. Arbeitszeit und Pausen

Die Arbeitszeit beginnt mit Erscheinen der Beraterin zum vereinbarten Termin und endet mit dem Verlassen des Einsatzortes. Pausen, die der Kunde wahrnehmen möchte, werden nicht von der Arbeitszeit der Beraterin abgezogen.

9. Nicht wahrgenommene Termine

Nicht wahrgenommene Termine, bei denen der Kunde die Beraterin nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert, sind zu 50% des vereinbarten Honorars vom Kunden zu bezahlen.

Sollte der Kunde zum vereinbarten Termin nicht zu Hause anzutreffen sein, ohne dass er vorher abgesagt hat (sog. Annahmeverzug) bleibt der Vertrag trotzdem aufrecht. Die Beraterin hat Anspruch auf Ersatz des Ihr durch den Annahmeverzug entstandenen Aufwandes, das heißt, die Anfahrt und der Auftragswert sind vom Kunden zu bezahlen.

10. Auftragserfüllung

Die Ergebnisse des Ordnungscoachings hängen von der Bereitschaft des Kunden ab, auszumisten, zu sortieren und neu zu organisieren. Langfristige Ergebnisse hängen von der Beibehaltung der Ordnung durch den Kunden ab. Die Leistungen der Beraterin gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht sofort Einwände bringt. Für eine angenehme störungsfreie Atmosphäre ist der Kunde zuständig. Störungen durch andere im Haushalt lebende Menschen oder Tiere, sowie durch Anrufe sollten vermieden werden.

11. Haftung 

Die Haftung der Beraterin ist ausgeschlossen für Schäden, die infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, wie z. B. Bruch oder Beschädigung von Marmorplatten, Glas, Porzellan, Spiegeln, Glühkörpern, Stuckrahmen, Beleuchtungskörpern, Lampenschirmen, Ofen und mechanischen Werken, es sei denn, der Beraterin wird ein Verschulden nachgewiesen.

Wertgegenstände und Schmuck sind ausschließlich vom Kunden auszusortieren.

Die Beraterin übernimmt keine Haftung für verlegte Gegenstände.

Die Empfehlungen und Impulse der Beraterin kann jeder annehmen oder auch nicht. Es geht darum im Prozess die eigene Wahrheit zu erforschen, jedoch bei gesundheitlichen Problemen muss der Kunde bitte unbedingt einen Arzt aufsuchen. Das Ordnungscoaching ersetzt auf keinen Fall eine Ärztliche Beratung.

12. Diskretion

Der Kunde erkennt an, dass der Eintritt in die Privatsphäre bedeutet, dass die Beraterin mit persönlichen Gegenständen und Informationen in Kontakt treten kann.

Die Beraterin garantiert, dass sie mit den Sachen und Unterlagen des Kunden (private Güter / berufliche Dokumente) vorsichtig und vertraulich umgeht. Die Beraterin agiert selbstverständlich als Vertrauensperson, d.h. sie wird keinerlei Informationen nach außen tragen.

13. Rücktritt vom Vertrag

Der Vertrag wird abgeschlossen, nachdem beide Parteien zustimmen, dass ein gemeinsames Arbeiten und Erreichen der gemeinsam festgelegten Ziele sowohl fachlich als auch menschlich möglich sind. Sollte eine der beiden Vertragsparteien diese Übereinkunft widerrufen wollen, so ist das in einem persönlichen Gespräch darzulegen und gemeinsam nach der besten Lösung zu suchen.

14. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

15. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort liegen in Wien.